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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08   

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https://dejure.org/2008,26146
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08 (https://dejure.org/2008,26146)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2008 - 3 M 558/08 (https://dejure.org/2008,26146)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2008 - 3 M 558/08 (https://dejure.org/2008,26146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-Verf § 79 Abs. 1 S. 3; ; SchulG § 5 Abs. 2 S. 3; ; SchulG § 5 Abs. 9 Nr. 2; ; VersetzVO § 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Versetzungsverordnung (VersetzVO) vom 12.07.2004 des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Blickwinkel des Zitiergebots; Zulässigkeit einer Ermächtigung der obersten Schulbehörde zur Regelung der Leistungsvoraussetzungen für die Einstufung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Art. 80 Abs. 1 GG, dessen unmittelbare Anwendung auf die Landesgesetzgebung und im Rang darunter stehender Rechtsvorschriften - wie hier - zwar ausscheidet, der aber einen aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem folgenden Grundsatz enthält, der auch für die Landesgesetzgebung bzw. Verordnungsgebung verbindlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257), enthält in Satz 3 eine entsprechende Regelung.

    Im Schulverhältnis spielt die Grundrechtsrelevanz eine erhebliche Rolle und berührt u. a. das Persönlichkeitsrecht des Kindes gem. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 257; BVerwGE 56, 155).

    Dabei muss insbesondere geprüft werden, ob nicht auch schonendere Maßnahmen ausreichen, die Funktionsfähigkeit sicherzustellen (so BVerfGE 58, 257).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Im Schulverhältnis spielt die Grundrechtsrelevanz eine erhebliche Rolle und berührt u. a. das Persönlichkeitsrecht des Kindes gem. Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 257; BVerwGE 56, 155).

    Unbeschadet der Frage, ob auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt wird, ist die streitgegenständliche Einstufungsentscheidung jedenfalls geeignet, die Antragstellerin in ihrem Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit ihrer Anlagen und Befähigungen zu behindern, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Elemente eines Rechts auf Bildung enthält (vgl. BVerwGE 56, 155 unter Verweis auf BVerwGE 47, 201 zur Nichtversetzung).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Hinsichtlich der Anforderungen an das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6. Juli 1999 (- 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1) ausgeführt:.
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 12.74
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Unbeschadet der Frage, ob auch der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt wird, ist die streitgegenständliche Einstufungsentscheidung jedenfalls geeignet, die Antragstellerin in ihrem Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit ihrer Anlagen und Befähigungen zu behindern, das nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Elemente eines Rechts auf Bildung enthält (vgl. BVerwGE 56, 155 unter Verweis auf BVerwGE 47, 201 zur Nichtversetzung).
  • VGH Hessen, 18.01.2006 - 5 TG 1493/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Diese ratio greift aber nicht in den Fällen ein, in denen die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung ohne weiteres erkennbar ("evident") ist und es damit keiner weiteren gerichtlichen Nachprüfung bedarf, um deren Unrichtigkeit festzustellen (so Hess. VGH, Beschl. v. 18.01.2006 - 5 TG 1493/05 - NVwZ-RR 2006, 846).
  • OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96

    Schulrecht; Schulrecht; Elternrecht; Grundrecht des Kindes; Bildungsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Mit Blick auf diese Grundrechtsrelevanz ist es bei einer - wie hier - unwirksamen Regelung über die Leistungsvoraussetzungen der Einstufungsentscheidung Sache des Gerichts, im Rahmen einer Notkompetenz die äußersten Grenzen der Leistungsanforderungen zu bestimmen (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 1 EO 539/96 - LKV 1997, 291; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.11.1992 - 2 S 228/92 - SächsVBl. 1993, 42).
  • OVG Sachsen, 10.11.1992 - 2 S 228/92

    Entscheidungsfreiheit der Eltern bei der Wahl des Bildungsweges ihrer Kinder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08
    Mit Blick auf diese Grundrechtsrelevanz ist es bei einer - wie hier - unwirksamen Regelung über die Leistungsvoraussetzungen der Einstufungsentscheidung Sache des Gerichts, im Rahmen einer Notkompetenz die äußersten Grenzen der Leistungsanforderungen zu bestimmen (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 1 EO 539/96 - LKV 1997, 291; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.11.1992 - 2 S 228/92 - SächsVBl. 1993, 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

    Bis zur Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber reduzieren sich die Befugnisse der Behörden und Gerichte zu Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Positionen auf das, was "im konkreten Fall für die geordnete Weiterführung eines funktionsfähigen (Schul-)Betriebs unerlässlich ist (vgl. Beschl. d. Senates v. 24.11.2008 - 3 M 558/08 - juris m. w. N.).
  • VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10

    Zulassung einer sachverständigen Stelle; richterliches Notrecht bei

    Dies gilt entsprechend, wenn eine landesrechtliche Rechtsverordnung das in der Landesverfassung enthaltene Zitiergebot für eine Rechtsverordnung verletzt (so: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.11.2008 - 3 M 558/08 - J URIS,.
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